Fristverlängerung - CFDI-Rechnungen Version 3.3 in Mexiko versenden
E-Invoicing

Verlängerte Fristen um CFDI-Rechnungen Version 3.3 in Mexiko zu verschicken

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CDFI Version 3.3 Rechnungen versenden.

Was sind CFDI-Rechnungen?

In Mexiko müssen seit 2011 die meisten elektronischen Rechnungen (E-Invoicing) in dem CFDI-Format erstellt werden. CFDI steht für „Comprobante Fiscal Digital por Internet“ – bedeutet also ein digitales fiskalisches Dokument mittels Internet (Rechnung). Die CFDI-Rechnung muss einerseits die Signatur des Ausstellers und andererseits die Signatur eines Zertifizierungsproviders PAC „Proveedor Autorizado de Certificación“ beinhalten. Der PAC wiederum muss von der mexikanischen Bundesbehörde für Steuerangelegenheiten (SAT) autorisiert sein.

 

CFDIs gibt es in vier Arten: Rechnungen, Lastschriften, Gutschriftbelege und Frachtbriefe. Das CFDI-Attribut tipoDeComprobante kann zu diesem Zweck die folgenden Werte aufweisen:

  • “Ingreso for facture” (Rechnung) oder “nota de cargo” (Lastschrift)
  • „Egreso for nota de crédito“ (Gutschriftbeleg)
  • „Traslado for carta de porte“ (Frachtbrief)

Welche Fristen gelten bei der Umsetzung von CFDI-Version 3.3?

Bisher: Seit dem 1. Juli 2017 dürfen CFDI-Rechnungen in der neuen Version 3.3 ausgestellt werden.

Update: Die mexikanische Steuerbehörde gewährt einen Monat Fristverlängerung für CFDI 3.3. Erst ab dem 1. Januar 2018, müssen die CFDI Rechnungen in der neuen Version 3.3 ausgestellt werden – und nicht wie bisher zum 1. Dezember 2017.

Erst kurz vor Torschluss, am 22.11.2017, d.h. eine gute Woche vor Ablauf der ursprünglichen Deadline am 1. Dezember 2017, hat die mexikanische Steuerbehörde SAT eine neue Deadline für den verpflichtenden Einsatz von CFDI Version 3.3 veröffentlicht. Ebenfalls um einen Monat verlängert sich die Möglichkeit, Rechnungen noch in dem alten Format CFDI Version 3.2 zu erstellen.

Das Payment Complement (Complemento para Recepción de Pagos), welches Informationen über empfangene Zahlungen zu einer ausgestellten Rechnung beinhaltet, ist in der CFDI Version 3.3 enthalten.

Update 23.02.2018: Die Informationen über empfangene Zahlungen müssen im Payment Complement erst ab dem 01. September 2018 an die mexikanische Steuerbehörde geschickt werden.

Vorher ist die Meldung der Informationen im Payment Complement möglich, aber eben nicht vorgeschrieben.

Update Rechnungsstornos: Das Genehmigungsverfahren für die elektronische Rechnungsstornierung tritt erst am 1. Juli 2018 in Kraft.

Rechnungen können dann fast nur noch in Ausnahmefällen storniert werden. Und Stornierungen erfordern meist die Genehmigung des Rechnungsempfängers innerhalb bestimmter Fristen.

Update Strafaufschub für bestimmte Fehler: Bis zum 30. Juni 2018 werden bestimmte Fehler wie Registrierungsfehler, abweichende Maßeinheiten usw, nicht von der SAT bestraft.

Den genauen Wortlaut der Fristverlängerungen können Sie auf der Homepage der SAT nachvollziehen https://www.gob.mx/sat/prensa/com2017_125

Was bringt die neue Version 3.3 bei CFDI-Rechnungen?

Die neue CFDI Version 3.3 ist die bedeutendste Formatanpassung seit 2011. Sie bringt wichtige Änderungen und Verbesserungen in folgenden Bereichen mit sich:

  • Neue Kataloge
  • Zeitzonen mit Bezug auf den Ausstellungsort
  • Übermittelte und einbehaltene Steuer gemäß der Kataloge
  • Änderungen bei den Zahlungswegen
  • Andere Währungen als Mexikanische Pesos

Auf der SAT Web-Seite finden Sie unter folgendem Link weitere Details
http://www.sat.gob.mx

Neben der zu signierenden elektronischen CFDI-Rechnung benötigt der Rechnungssteller häufig eine PDF-Visualisierung, die er seinen Kunden ebenfalls zuschickt. Diese PDF-Visualisierung ist in Mexiko – ähnlich wie das XML-Format – zu weiten Teilen fest vorgeschrieben. Neben bestimmten Rechnungsinformationen muss das PDF beispielsweise einen 2d-Barcode enthalten.

Wie man an diesen gesetzlichen Anforderungen bereits erkennen kann, ist der elektronische Rechnungsprozess stark reglementiert und durch das mehrfache Signieren verschiedener Stellen relativ komplex.

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Der CFDI-Prozess ist komplex und nur mit Hilfe von externen Providern wie einem PAC umsetzbar. Die Komplexität ist vergleichbar mit den elektronischen Rechnungsverfahren in weiteren Ländern Südamerikas oder beispielsweise denen in der Türkei oder in Portugal. Um die Umsetzung einfach zu gestalten und die Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, hierfür mit einem Partner zu arbeiten, der die Anforderungen in Mexiko und weiteren Ländern kennt. Denn die Vorteile liegen auf der Hand: Ein erfahrenerer Partner kann Sie bei der Einführung kompetent begleiten, kann Ihre zunehmenden internationalen E-Invoicing Anforderungen bündeln und sorgt so für Vereinheitlichung und Standardisierung. Empfehlenswert ist auch ein Start durch Buchung eines Cloud Service. Denn E-Invoicing-Anforderungen wie für Mexico können technisch komplex sein und würden im Eigenbetrieb hohe initiale Kosten verursachen. Dem steht ein sofort nutzbarer, vorkonfigurierter Cloud Service gegenüber, an den die Rechnungsdaten lediglich in einem klar definierten Schnittstellenformat zu übergeben sind.

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.