E-Invoicing wird in Ungarn ab 1.8.2018 zur Pflicht
E-Invoicing

E-Invoicing wird in Ungarn ab 1.8.2018 zur Pflicht – Strafzahlungen vermeiden und Daten automatisiert zur NAV übertragen

| | Produktmanager SAP und Global E-Invoicing, SEEBURGER

Es drohen hohe Strafzahlungen wenn NAV – das elektronische Portal der ungarischen Finanzverwaltung – nicht korrekt verwendet wird. Denn am 1. Juli 2018 tritt in Ungarn eine Novellierung der umsatzsteuerlichen Rechnungslegung in Kraft.
Sowohl ungarische als auch für umsatzsteuerliche Zwecke in Ungarn registrierte ausländische Unternehmen müssen Inhalte ihre Ausgangsrechnungen binnen 24 Stunden (!) über NAV an die ungarische Finanzverwaltung übermitteln.

Wie ist NAV zu nutzen?

Wer manuellen doppelten Aufwand vermeiden möchte, der benötigt eine automatisierte Datenübermittlung an NAV. Eine elektronisch Datenübermittlung in einem fest definierten XML Format an das neue System NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) ist möglich – und natürlich ab einem bestimmten Belegaufkommen auch unvermeidlich.

NAV muss genutzt werden für:

  • Rechnungen, die einen Umsatzsteuerbetrag von mindestens 100.000 HUF/320 € ausweisen
  • Rechnungen, bei denen der Leistungsempfänger (Käufer) in Ungarn zur Umsatzsteuer erfasst wird
  • Korrekturbuchungen zu Rechnungen, welche die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllen

Gründe für die Einführung

Die Vorteile für die ungarische Finanzverwaltung sind schnell ersichtlich: Durch NAV kann das ungarische Steuer- und Zollamt die übermittelten Rechnungen einsehen und automatisiert abgleichen. In diesem System:

  • werden Echtzeitdaten über die erstellten Rechnungen dem Nationalen Steuer-und Zollamt übermittelt,
  • können sowohl die Empfänger als auch die Ersteller die erstellten Rechnungen abfragen,
  • werden eine hohe Anzahl von Rechnungsdaten, zu einer wirksamen Risikoanalyse und Überprüfung schnell zugänglich gemacht, was zu der Aufdeckung von Steuerbetrug beitragen kann.

NAV dient damit der Zurückdrängung der Schattenwirtschaft und der Eindämmung von Steuerbetrug.

Welche Fristen gelten bei NAV?

Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuerinformationen innerhalb von 5 Tagen bzw. in manchen Fällen innerhalb von lediglich 24 Stunden an die ungarische Finanzbehörde elektronisch übermitteln.

  • Rechnungen mit einer weitergegebenen Steuer von mindestens 100 000 HUF/320 € innerhalb  5 Tagen,
  • Rechnungen mit einer weitergegebenen Steuer ab 500 000 HUF/1.600 € innerhalb von 24 Stunden.

Dies verdeutlicht nochmals wie wichtig eine automatisierte Übermittlung ist, da ein manueller Prozess neben dem hohen Aufwand auch die Gefahr birgt, dass die Fristen nicht eingehalten werden.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Meldefristen?

Nun, bis zum 31.07.2018 passiert noch nichts.

Doch ab dem 01. August 2018 kann die Steuerbehörde Strafzahlungen für verspätet oder gar nicht übermittelte Informationen von den Steuerpflichtigen verlangen. Demnach können Privatpersonen mit einer Versäumnisstrafe bis 200 000 HUF/640 € und andere Steuerzahler bis 500 000 HUF/1.600 € belegt werden. Weitere Details finden Sie auch unter https://onlineszamla-test.nav.gov.hu/

Mit SEEBURGER den komplexen NAV-Prozess schnell und einfach umsetzen, um Strafzahlungen ab dem 1.8.2018 zu vermeiden.

Der NAV-Prozess ist komplex und zeitkritisch – insbesondere in Hinblick auf ggf. erforderliche Korrekturen der ursprünglich gemeldeten Daten. Um die Umsetzung einfach zu gestalten und die Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, hierfür mit einem Partner zu arbeiten, der die Anforderungen in Ungarn und weiteren Ländern kennt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein erfahrenerer Partner kann Sie bei der Einführung kompetent begleiten, kann Ihre zunehmenden internationalen Melde- und E-Invoicing-Anforderungen bündeln und sorgt so für Vereinheitlichung und Standardisierung. Empfehlenswert ist auch ein Start durch Buchung eines Cloud Service. Denn Meldeanforderungen, wie die für Ungarn, können technisch komplex sein und verursachen im Eigenbetrieb hohe initiale Kosten. Dem steht ein sofort nutzbarer, vorkonfigurierter Cloud Service gegenüber, an den die meldepflichtigen Rechnungsdaten lediglich in einem klar definierten Schnittstellenformat zu übergeben sind.

SEEBURGER bietet Ihnen mit den SEEBURGER Cloud Services fürs E-Invoicing in Ungarn – und vielen anderen Ländern – einen sicheren, komfortablen, skalierbaren und hoch-performanten Einstieg bei voller Kostentransparenz. Dabei erstellen wir die von der NAV vorgegebenen XML-Formate in der aktuellen Version, und übertragen diese Dateien an die ungarische Finanzbehörde. Diese Cloud Services sind ERP-systemunabhängig und können bei Bedarf um eine gesetzlich konforme Archivierung erweitert werden.

Wir haben für Sie ein Update zur NAV-Mehrwertsteuermeldung in Ungarn – Änderungen in 2020 und 2021 hinterlegt.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

Wir freuen uns hier über Ihre Nachricht.

Teilen Sie diesen Beitrag, wählen Sie Ihre Plattform!

Twitter
Andreas Killinger

Ein Beitrag von:

Andreas Killinger ist seit 2014 als Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch zuständig. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen in SAP sowie der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) für international agierende Kunden. Nach seiner Ausbildung als Industriemechaniker und seinem Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften absolvierte er Berufsstationen im öffentlichen Dienst und war von 1999 bis 2013 als SAP Senior Consultant und SAP-Projektleiter für IBM in internationalen SAP Projekten tätig.