EMIR Level III Änderungen zum 01. November 2017
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Was ändert sich bei EMIR Level III zum 01. November 2017?

| | Produktmanager Business Unit Utilities, SEEBURGER

Die European Market Infrastructure Regulation (EMIR)-Verordnung der Europäischen Kommission regelt den außerbörslichen Handel mit Derivaten. Mit den neuen Level III Änderungen, die zum 01. November in Kraft treten, müssten Händler neue Herausforderungen bewältigen, um die gesetzlichen Anforderungen weiterhin zu erfüllen.

Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über over-the-counter (OTC)-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) Verordnung legt einen rechtlichen Rahmen für den Handel mit OTC-Derivaten fest. Marktteilnehmer, die dem Anwendungsbereich der Verordnung unterliegen, müssen jeden Derivat-Kontrakt, an dem sie beteiligt sind an ein Transaktionsregister mitteilen und offizielle zentrale Gegenparteien für das Clearing verwenden. Die im August 2012 in Kraft getretenen Level I Regelungen wurden im Januar 2014 mit den Level II Regelungen ergänzt. Diese werden nun mit Gültigkeit zum 01. November um die Level III Regelungen erweitert, welche die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA seit drei Jahren entwickelt hat.

Seit dem Berichtsstartdatum von EMIR im Februar 2014 konnte die ESMA eine große Anzahl an Daten sammeln, um bestehende Defizite zu erkennen und potentielle Verbesserungen zu erarbeiten. Im Zeitraum zwischen Berichtsstartdatum und heute sind mehrere Versionen in Form von Q&A Dokumenten in Bezug auf den Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 unter EMIR vorgelegt worden. Die Überarbeitung der technischen Regulierungsstandards (RTS) und der technischen Durchführungsstandards (ITS) soll nun noch mehr Klarheit in den regulatorischen Prozess bringen.

Am 21. Januar 2017 wurde deshalb die überarbeitete EMIR RTS / ITS (Delegierte Verordnung Nr. 104/2017 und die Durchführungsverordnung 105/2017) im offiziellem Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich. Die Änderungen traten am 10. Februar 2017 in Kraft und sind mit Wirkung zum 01. November 2017 verpflichtend.

Die wesentlichen Änderungen, die mit den überarbeiteten Verordnungen einhergehen, sind nachfolgend aufgeführt:

  • Nutzung der LEI (Local Entity Identifier)
    • Für die Angabe der Gegenpartei, des Brokers, der meldenden Stelle, des Clearingmitglieds und der zentralen Gegenpartei sind ausschließlich die entsprechenden LEI-Codes zu nutzen, welche gegen die Datenbank der GLEIF validiert werden. Client Codes, BIC, IEI sind hier nicht mehr zulässig.
  • Position Reporting
    • Ein neuer Weg zur Unterscheidung zwischen Trade- und Positionsmeldungen steht zur Verfügung über das Feld „Level“.
    • Der aktuelle Weg, der über zwei Meldungen über den Workaround einer Kompression führt, entfällt.
    • Das Feld „Compression“ ist nun ausschließlich für die Portfolio-Komprimierung verwendbar.
  • Delegationsszenarien
    • Die Möglichkeit der „Participant Delegation“ entfällt. Somit stellt die ESMA sicher, dass mit der Berichterstattung nur eine vollständige Delegation erlaubt ist.
  • Käufer und Verkäufer Erkennung
    • Die Käufer und Verkäufer Erkennung wurde in Artikel 3a der Durchführungsverordnung 105/2017 für die unterschiedlichen Geschäfte wie Swaps, Options, Futures, Warenderivate, Zinstermingeschäfte etc. präzisiert.
  • Berichten von Sicherheiten
    • Das Berichten von Sicherheiten wird nun für die Ersteinschusszahlung (Initial Margin) und Regelmäßige Nachschusszahlung (Variation Margin) möglich sein.
  • Generierung und Nutzung einer UTI (Unique Transaction Identifier) für die Trade ID
    • Vorgabe für die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Generierung der UTI lt. Artikel 4a der Durchführungsverordnung 105/2017
    • Rechtzeitige Ablösung der Trade Interims ID durch die Trade ID (Wegfall der Trade Interims ID zum 1.11.2017)
    • Beachtung der Syntaxvorgaben (bspw. der Umgang mit Sonderzeichen)
  • Berichten von Derivate Verträgen aus einer Kombination von Verträgen (zusammengesetzte Derivateverträge)
    • Die Gegenparteien eines Derivatekontrakts, der sich aus mehreren Derivatekontrakten zusammensetzt, einigen sich vor Ablauf der Meldefrist auf die Anzahl der für diesen Derivatekontrakt an ein Transaktionsregister zu übermittelnden getrennten Meldungen.
    • Die getrennten Meldungen sind über eine Kennung zu verknüpfen. Hierfür ist ein neues Feld vorgesehen, welches in diesen Fällen zur Anwendung kommt.

Aus diesen gesetzlichen Änderungen ergeben sich geänderte Vorgaben der Transaktionsregister (wie bspw. REGIS-TR) hinsichtlich des Meldungsaufbaus und –ablaufs. Dies bedeutet, die Meldungen Veränderungen unterliegen, wie beispielsweise:

  • Ergänzung durch neue Felder
  • Anpassung und Zusammenfassung bereits vorhandener Felder
  • Änderung der Art der Befüllung von Feldern (bspw. systemische Befüllung)
  • Neue und gelöschte Werte
  • Neue Validierungen der Felder untereinander
  • Validierungen für das Löschen von Feldern
  • Neue Szenarien (z.B. bei Delegationen)

Diese Änderungen verursachen im Vergleich zu letzten mit EMIR verbundenen Änderungen einen durchaus nicht zu unterschätzenden Aufwand hinsichtlich der IT-seitigen Implementierungen. Durch einige Neuerungen ist für die Umsetzung und Übersetzung der Anforderungen, für die Anpassungen an den betroffenen Systemen, eine Unterstützung bzgl. fachlicher und prozessualer Fragestellungen empfehlenswert.

Die SEEBURGER AG bietet mit ihrer Trade Reporting Solution (TRS) seit dem Berichtsstart im Februar 2014 eine Lösung für EMIR und stellt über ein Content Abo sicher, dass publizierte Änderungen zum Start jedes neuen Releases zur Verfügung stehen. Verschaffen Sie sich einen Überblick unter http://www.seeburger.de/energiewirtschaft/emir-remit.html.

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Stefan Schroeer

Ein Beitrag von:

Stefan Schröer ist seit 2013 als Produktmanager in der Business Unit Utilities verantwortlich für die Produktentwicklung der Handels- und Reporting-Lösungen im Hause SEEBURGER. Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im Technologie- und Geschäftsumfeld der Versorgungsindustrie entwickelt er Produkte, die genau auf die Bedürfnisse der Finanz- und Versorgungsindustrie zugeschnitten sind und den Kunden einen höchstmöglichen Mehrwert bringen.