Griechenland schreibt B2G/B2B E-Invoicing in 2020 vor
E-Invoicing

Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Griechenland

| | Produktmanager SAP und Global E-Invoicing, SEEBURGER
Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Griechenland

Die elektronische Rechnung wird in Griechenland 2020 auch für B2B verpflichtend. Die erste Frist für die Einführung dieser neuen Verpflichtung war ursprünglich zum Januar 2020 geplant, der Implementierungstermin wurde jedoch aktuell aufgrund der Corona-Pandemie verschoben.

Elektronische Rechnungsstellung: Griechenland erweitert Business-to-Government (B2G) E-Invoicing-Mandate um Business-to-Business (B2B)

Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2014/55/EU sind die zentralen öffentlichen Auftraggeber in Griechenland seit April 2019 verpflichtet, Rechnungen in einem EN-konformen Format entgegenzunehmen. Die Verpflichtung gilt nun seit April 2020 auch für alle anderen öffentlichen Auftraggeber.

Das griechische Finanzministerium hatte 2018 mit einer „Testgruppe“ begonnen, Rechnungen an die öffentliche griechische Verwaltung (B2G) und an Gesellschaften mit beschränkter Haftung auszustellen. Diese Rechnungen müssen seit April 2019 in einem definierten Standardformat an die griechischen Behörden eingereicht werden. In einem nächsten Schritt müssen in 2020 nun alle Steuerpflichtigen ihre Rechnungen elektronisch ausstellen.

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Die Implementierung einer standardmäßigen, obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Echtzeit musste jedoch von der Europäischen Union erst genehmigt werden, ähnlich wie bei der italienischen elektronischen Rechnungsstellung. Die Verpflichtung, Transaktionsdaten in Echtzeit an die öffentlichen Verwaltungen zu übermitteln, ist ein Trend im EU-Mehrwertsteuerrecht.

Die erste Frist in Griechenland für die Einführung dieser neuen Verpflichtung von eRechnungen war für Januar 2020 geplant, der Implementierungstermin wurde jedoch verschoben. Am 1. Juli 2020 beginnt eine freiwillige Frist, die am 1. Oktober 2020 endet. Alle Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und den griechischen Behörden rechtzeitig zu melden. Spätestens bis zum 31. Oktober 2020 sollten alle historischen Rechnungen rückwirkend zum 01. Juli 2020 ausgestellt und elektronisch gemeldet worden sein.

Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat dazu geführt, dass Unternehmen nicht in der Lage waren, das verpflichtende Format für die Einreichung von Rechnungen zu erstellen bzw. zertifizierte Provider zu beauftragen, um sie zu unterstützen. Nach einer öffentlichen Konsultation und einem Pilotprojekt von mehreren Monaten hat die griechische Behörde einen neuen Zeitplan veröffentlicht.

Die neuen Fristen des Mandats:

  • Seit Juni 2020 gilt die Verpflichtung für Verkaufsrechnungen.
  • Ab Oktober 2020 gilt die Verpflichtung für Kaufrechnungen, die nicht von den oben genannten inländischen Steuerzahlern bereitgestellt wurden.
  • Ab Januar 2021 gilt die Verpflichtung für kombinierte Berichterstattung über Verkaufs- und Kaufrechnungen.

Struktur der griechischen E-Invoicing-Dateien

  • Die Rechnungen müssen das gemäß der europäischen Richtlinie vorgeschlagene Format für die elektronische Rechnungsstellung einhalten und sind somit gemäß EN16931-1 zusammen mit den von Peppol CIUS festgelegten Regeln definiert.
  • E-Rechnungen an griechische Behörden müssen von zertifizierten Softwareunternehmen ausgestellt werden, die in Griechenland ansässig
  • Für die Ausstellung griechischer E-Rechnungen müssen vor Ort verfügbare technische Spezialisten beauftragt werden. Diese müssen Anforderungen wie ISO-Zertifizierung und AADE-Registrierung erfüllen.

Wie erfolgt die Übertragung der Rechnungsdaten?

E-Rechnungen müssen an die MyDATA-Plattform gesendet werden. Auf dieser können die griechischen Behörden alle Daten verarbeiten und daraus anschließend Buchhaltungsdaten für jeden Steuerzahler in Griechenland erstellen.

Die Übertragungsmethode für myDATA ist die myDATA REST-API. Das Format der zwischen den Parteien ausgetauschten E-Rechnung basiert auf der EN-Norm. Alle Details und weiteren Gesetze sind auf der myDATA-Website veröffentlicht.

Mit diesem Beschluss führt die griechische Regierung das lang erwartete Sekundärrecht ein, wie es im Haushaltsgesetz 2020 Anfang dieses Jahres vorgeschrieben ist.

Wichtige Parameter und Details zum Akkreditierungssystem

Unterschieden wird zwischen Erstellen und Übertragen von Rechnungen. Dienstleister sind Unternehmen, die vom Steuerpflichtigen ermächtigt werden, in ihrem Namen Rechnungen für B2B Transaktionen elektronisch auszustellen. Sie sind für die Ausstellung, die Authentizität und Integrität sowie die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Steuerbehörde in Echtzeit verantwortlich. Weitere ausgelagerte Funktionen sind die direkte Lieferung der elektronischen Rechnung an den Käufer und die Archivierung im Auftrag des Ausstellers.

Wer darf bei der Übertragung der elektronischen Rechnung in Griechenland unterstützen?

Um Rechnungen in Griechenland übertragen zu dürfen, müssen Dienstleister zertifiziert sein. Das ist ein wichtiger erster Schritt vor der Einführung der E-Rechnung in Griechenland. Die griechische Regierung hat nun den rechtlichen Rahmen für Dienstleister festgelegt, der deren Verpflichtungen und eine Reihe von Anforderungen, die zur Zertifizierung ihrer Rechnungssoftware erforderlich sind, definiert.

Anforderungen an die Software der Dienstleister

Die Software des Dienstanbieters muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Dieser muss beispielsweise in der Lage sein,

  • die Integrität und Authentizität der Rechnung gemäß dem SHA-1-Algorithmus zu gewährleisten,
  • eine Echtzeitverbindung mit der Software des Kunden herzustellen und dem Kunden die Rechnung in elektronischer Form (oder auf Anfrage in Papierform) zur Verfügung zu stellen.

Jede Software, die diese Kriterien erfüllt, erhält eine „Eignungsgenehmigung“, welche dann in Griechenland fünf Jahre gültig ist. Zusätzlich müssen Dienstleister in Griechenland registriert oder dauerhaft in Griechenland ansässig sein. Diese müssen auch bestimmte technische, sicherheitstechnische und finanzielle Kriterien erfüllen. Die Rechnungsdaten müssen innerhalb der EU gespeichert bzw. archiviert werden.

Zusammenfassung

Unter den EU-Mitgliedsstaaten war Italien einer der Vorreiter bei der Umsetzung der EU-Richtlinien zur Verpflichtung zur elektronischen Rechnung und der Etablierung neuer Technologien bei der kontinuierlichen Digitalisierung der Prozesse der öffentlichen Verwaltung. Nun folgt Griechenland in ähnlicher Art.

Die Infrastruktur von Peppol ist für viele Länder die erste Wahl, um sich dem internationalen Handel stärker zu öffnen. Peppol ist derzeit in vielen Ländern Europas im Einsatz. Peppol-Behörden gibt es bereits in 11 europäischen Ländern. Im außereuropäischen Ausland sind Peppol-Behörden in Singapur, Australien und Neuseeland vertreten.

Wir sehen einen wachsenden Trend zur Einführung von Peppol in Ländern wie Italien (eOrder), Schweden, Norwegen und nun auch Griechenland, um die Anforderungen an die Frist für die elektronische Übertragung von Rechnungen zeitnah erfüllen zu können. Der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen in Griechenland unterliegt der europäischen Norm gemäß EN 16931-1 sowie den in Peppol CIUS festgelegten Regeln. Die erforderlichen Felder einer E-Rechnung sind in dieser Publikation aufgeführt und für jede Position aufgelistet. Peppol CIUS bietet den Teilnehmern einen einfachen und gut dokumentierten Ansatz zur Einhaltung des europäischen Standards. Dies ist ein wichtiger Schritt, da die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die EU-Richtlinie seit dem 18. April 2020 umzusetzen.

Eine skalierbare und zukunftssichere Lösung sollte daher aus einer Hand kommen und von einem erfahrenen Cloud-Partner betrieben werden, der die unterschiedlichen E-Invoicing-Anforderungen der verschiedenen Länder versteht und erfüllen kann. Alternativ können Sie all diese Mandate selbst umsetzen und betreiben oder mit separaten lokalen Anbietern in den jeweiligen Ländern zusammenarbeiten. In diesem Fall muss jedoch jeder der lokalen Anbieter individuell gesteuert und überwacht werden.

Desweiteren sollte eine E-Invoicing-Lösung in der Lage sein, mit Peppol ein- und ausgehende Dokumente und ggf. andere Formate und Kommunikationskanäle zu verarbeiten und einfach und zuverlässig an Ihr jeweiliges ERP-System angebunden werden können.

SEEBURGER bietet einen Peppol Access Point Cloud Service an, über den Sie Peppol-Dokumente austauschen können. Unsere Dienstleistungen sind unabhängig von ERP-Systemen.

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Andreas Killinger

Ein Beitrag von:

Andreas Killinger ist seit 2014 als Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch zuständig. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen in SAP sowie der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) für international agierende Kunden. Nach seiner Ausbildung als Industriemechaniker und seinem Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften absolvierte er Berufsstationen im öffentlichen Dienst und war von 1999 bis 2013 als SAP Senior Consultant und SAP-Projektleiter für IBM in internationalen SAP Projekten tätig.