EU-Compendium E-Invoicing & Retention von PSP
E-Invoicing

EU-Compendium E-Invoicing and Retention Praxis-Handbuch zu Umsatzsteuerregeln für E-Rechnungen in der EU in neuer Version veröffentlicht

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EU-Compendium E-Invoicing and Retention Praxis-Handbuch zu Umsatzsteuerregeln für E-Rechnungen in der EU in neuer Version veröffentlicht

Das EU-Compendium E-Invoicing & Retention wurde unter der Federführung der Münchner Kanzlei PSP entwickelt und bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsaustausch sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen in der EU. Die aktuelle Version berücksichtigt die stets fortschreitenden lokalen Entwicklungen zur Umsetzung der europäischen E-Rechnungs-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht und betrachtet die Regelungen in 19 europäischen Ländern.

Die Umsatzsteuerregelungen für das E-Invoicing in Europa sind von Land zu Land verschieden. Hier den Überblick zu wahren, ist eine Herausforderung für alle Unternehmen, die länderübergreifend tätig sind. Schon auf der Exchange Summit 2019 in Wien stießen die Themen rund um die Entwicklung des globalen E-Invoicing auf größtes Interesse. In Sachen B2B-E-Invoicing ist Italien führend, gefolgt von Frankreich.  Auch Griechenland ist beim elektronischen Rechnungsaustausch sehr weit vorne.

Nachdem die Münchner Kanzlei PSP im Januar bereits einen Leitfaden zur elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung 2020 veröffentlich hat, folgt nun ein EU-Compendium, das die Umsatzsteuerregelungen für E-Rechnungen in den 19 wichtigsten europäischen Ländern übersichtlich zusammengestellt. Das Compendium beantwortet wichtige Fragen

  • zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen,
  • zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie
  • zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen.

In der neuen Version 4.0, so verspricht die Kanzlei PSP, wurden nicht nur die detaillierten Angaben zu den bestehenden Umsatzsteuerregeln der 19 betrachteten europäischen Staaten aktualisiert. Die aktuelle Version vermittelt zudem einen Überblick über die stets fortschreitenden Entwicklungen zur Umsetzung der europäischen E-Rechnungs-Richtlinie 2014/55/EU in jeweils nationales Recht. Das vollständige EU_Compendium E-Invoicing and Retention steht auf der Website von PSP zum Download bereit.

Die große Herausforderung für die Länder besteht darin, das jeweils für das eigene Land gültige  EU-Mandat umzusetzen und zu betreiben, und dabei

  1. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen,
  2. verbindliche Umsetzungsfristen zu definieren mit Geltungsbereichen, Übergangsregelungen und Ausschlüssen,
  3. die nötige Infrastruktur bereitzustellen und zu betreiben, um alle an eine zentrale Instanz zu meldenden Rechnungen entsprechend zentral verarbeiten zu können,
  4. die verpflichten Datenstrukturen und Übertragungswege für den Datenaustausch vorzugeben,
  5. dafür zu sorgen, dass die Handelspartner aus anderen Ländern im grenzüberschreitenden Handel mit dem eigenen Land das Mandat auch beachten,
  6. alle Anforderungen an den Umgang mit elektronischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen und anderen Datenformaten und Kommunikationskanälen erfüllen zu können.

Die SEEBURGER BIS E-Invoicing Solution bietet Kontrolle über die Verarbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Erweiterungen für eine tiefe Prozessintegration mit beliebigen ERP-Systemen. Wir sind Ihr erfahrener Cloud-Partner, der die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Länder in der EU und anderswo mit einer Lösung aus einer Hand versteht und erfüllt.

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Rolf Wessel

Ein Beitrag von:

Rolf Wessel ist seit 2010 Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen für SAP, der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) und Innovationen für die Digitalisierung fachlicher sowie technischer Geschäftsprozesse. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat Rolf Wessel als Experten berufen. Als Projektleiter bei der United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (UN/CEFACT) erarbeitet er internationale Handelserleichterungen und etabliert Standards für elektronische Geschäftsprozesse. Weiterhin vertritt er die deutsche Delegation des FeRD beim deutsch-französischen Workshop mit dem Forum National de la Facture Electronique (FNFE) und unterstützt damit die Regierungsinitiative zur internationalen Standardisierung und Harmonisierung von E-Invoicing-Prozessen. Er ist Mitarbeiter im Arbeitsgremium "Elektronisches Geschäftswesen" beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und Verband elektronische Rechnung (VeR). Rolf Wessel ist Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft und Produktionsplanung. Nach Berufsstationen in der Elektro-, Finanz-, Konsumgüter-, Software- und Mineralölindustrie war er von 2003 bis 2010 Systemanalytiker und IT-Projektleiter im Handels- und Logistikumfeld.