B2B & B2G E-Invoicing in Indien ab 1. April 2020 verpflichtend
E-Invoicing

Neues verbindliches E-Invoice-Reportingsystem in Indien

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Neues verbindliches E-Invoice-Reportingsystem in Indien

Die indische Regierung führt ein neues Reportingsystem für elektronische Rechnungen (E-Invoicing) ein, das am 1. April 2020 obligatorisch zu nutzen ist. Es basiert auf dem neuen Invoice Reporting Portal (IRP) für die Registrierung von inländischen B2B- und B2G-Rechnungstransaktionen und Exportrechnungen.

Lesen Sie hierzu das Update vom 21. März 2022.

Goods and Services Tax Network (GSTN) und das Invoice Reporting Portal (IRP)

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Beschleunigung des Meldeverfahrens der Steuerzahler an die Steuerbehörden nutzt das Goods and Services Tax Network (GSTN) für die Rechnungsmeldung das elektronische Standardformat JSON (JavaScript Object Notation).

Betroffen sind sowohl Rechnungen, die in Indien an indische Käufer aus dem privaten und öffentlichen Sektor ausgestellt werden, als auch Exportrechnungen. Diese Rechnungen müssen über das in Indien neu eingeführte Rechnungsberichtsportal (Invoice Reporting Portal – IRP) gemeldet werden. Mit dem neuen IRP wird die Rechnungsübermittlung in Echtzeit kontinuierlich überwacht. Das IRP erweitert die Systeme, die seit der Einführung der Goods and Services Tax (GST) im Jahr 2017 bestehen. Das neue IRP wird vom GSTN verwaltet und lehnt sich eng an das bestehende E-Way-Bill-System und dessen Funktionalität an.

Fristen und Compliance-Anforderungen

Jedes indische Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Crore (Crore entspricht 10 Millionen) indischen Rupien (INR), das Rechnungen an Käufer aus dem privaten und öffentlichen Sektor ausstellt, muss ab dem 1. Oktober 2020 Rechnungsdaten im JSON-Format an das IRP melden. Ursprünglich war der 1. April 2020 vorgesehen. Quasi in letzter Minute d.h. nur zweieinhalb Wochen vor dem Start hat das indische Finanzministerium am 14. März 2020 sich zur Verschiebung entschieden.

Bis auf Weiteres sind bestimmte Steuerzahler aus der Finanz-, Versicherungs- und Transportbranche von der elektronischen Rechnungsstellung und den Anforderungen an den QR-Code ausgenommen.

Bei Nichteinhaltung des „CENTRAL GOODS AND SERVICES TAX ACT, 2017” ist gemäß Abschnitt 122 eine Strafe in Höhe von zehntausend Rupien oder ein Betrag in Höhe der hinterzogenen Steuer zu zahlen, wenn dieser höher als zehntausend Rupien ist. Zudem verursacht eine Rechnung, die nicht korrekt erstellt wurde und somit den Steuervorschriften nicht entspricht, allerlei Rückfragen und wird i.d.R. nicht bezahlt werden.

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Meldung von E-Invoices versuchsweise möglich – zumindest theoretisch, da die Test-APIs und die entsprechende technische Dokumentation erst nach diesem Datum zur Verfügung gestellt wurden. Es ist daher ratsam, die offiziellen Websites regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen.

Zu beachten ist weiter, dass dieses Mandat sogar Steuerzahler mit einem Umsatz von weniger als 100 Crore INR betrifft, sobald das zuständige GST-Gremium die Umsatzgrenze schrittweise reduziert. Daher ist Eile geboten.

GSTN
Fristen für das Goods and Services Tax Network (GSTN) und das Invoice Reporting Portal (IRP)

Wie funktioniert die automatisierte Rechnungsberichterstattung im Einzelnen?
Rechnungsaussteller oder Steuerzahler erstellen die elektronische Rechnung in ihrem eigenen Buchhaltungssystem und melden diese an das IRP – entweder direkt über die B2B-API-Verbindung oder indirekt über einen GST Suvidha Provider (GSP).

Für Steuerzahler ist die B2B-API-Verbindung zwar prinzipiell möglich, jedoch selbst bei mittlerem und hohem Belegvolumen für einen wirtschaftlichen Betrieb zu komplex. Für eine direkte B2B-API-Verbindung ist aus Sicherheitsgründen eine statische indische IP-Adresse und ein Sicherheitsaudit durch eine registrierte Agentur erforderlich. Daher ist die Verbindung über ein GSP die Regel.

Ein GSP ist eine vom Goods and Services Tax Network (GSTN) autorisierte Organisation, die in ganz Indien die Interaktion mit den GSTN-Systemen, von der Registrierung bis zum Hochladen der Rechnungsdetails bzw. zur Einreichung von Steuererklärungen, vereinfacht.

Unabhängig davon, auf welchem Weg die Rechnungsdaten zum IRP gelangen (entweder über die B2B-API oder über einen GSP), validiert das IRP die Rechnungsdaten, prüft das GST-System auf Duplikate, gibt eine eindeutige Rechnungsreferenznummer (IRN) aus, signiert die Rechnung digital und fügt einen Quick Response (QR)-Code hinzu. Die IRN-Nummer wird in Echtzeit generiert und ist auch für die Käufer in Echtzeit sichtbar.

Der Rechnungsaussteller erhält die Rechnung mit der Rechnungsreferenznummer (IRN) und dem QR-Code in signiertem JSON-Format zurück. Damit können die Rechnungsdaten im eigenen ERP-System aktualisiert und die Rechnung an den Rechnungsempfänger, z.B. im PDF-Format per E-Mail, versendet werden. Die IRN muss vor der Einreichung von GST-Rückgaben generiert werden, da das Hochladen von GST-Rückgaben IRNs erfordert.

Automatisierte Rechnungsregistrierung in Indien
Automatisierte Rechnungsregistrierung in Indien

Zusammenfassung automatisierte Rechnungsregistrierung in Indien in 2020

Indiens neues Mandat startet für viele Unternehmen, die nun eine regelkonforme Lösung mit höchster Priorität umsetzen wollen, den Countdown. Die Implementierung und der Betrieb konformer Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung und die kontinuierliche Steuerberichterstattung in Echtzeit wird, global gesehen, mit Indien um ein Mandat erweitert. Weitere neue E-Invoicing-Mandate kündigen sich bereits an.

Die Herausforderung besteht nicht nur darin, dieses eine Mandat in einem Land zu erfüllen, sondern:

  1. Viele verschiedene lokale Anbieter aller beteiligter Länder müssen individuell verwaltet und überwacht werden.
  2. Es müssen alle Anforderungen an die Handhabung elektronischer Eingangs- und Ausgangsrechnungen und anderer Datenformate sowie Kommunikationskanäle in allen beteiligten Ländern erfüllt werden.
  3. Es bedarf einer einfachen und zuverlässigen Verbindung zu den jeweiligen ERP-Systemen.

Die SEEBURGER E-Invoicing Solution bietet eine kontrollierte Verarbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Erweiterungen für die nötige Prozessintegration mit jedem ERP-System. SEEBURGER ist ein erfahrener Cloud-Partner, der die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Länder innerhalb der EU und darüber hinaus versteht und mit einer Lösung aus einer Hand erfüllt.

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.