Neues System zur Umsatzsteuervoranmeldung in Spanien - SII
Cloud E-Invoicing

Jetzt das neue System (SII) zur Umsatzsteuermeldung an die spanische Steuerbehörde nutzen, um Strafzahlungen ab Januar 2018 zu vermeiden

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Was ist SII?

Die Spanische Steuerbehörde (AEAT) hat zum 1. Juli 2017 eine neue Vorschrift im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft treten lassen, das sogenannte „Suministro Inmediato de Información“ (SII).

Dazu wurde ein neues System zur sofortigen Informationsübermittlung umsatzsteuerlicher Informationen eingeführt, welches die Art der in bisher Spanien – und in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten – üblichen monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) gravierend ändert. Einerseits sind diese umsatzsteuerlichen Informationen nun fast unverzüglich nach Entstehung der zugrundeliegenden Transaktion zu melden. Andererseits müssen die Informationen elektronisch über das neu System SII übermittelt werden – und das in einem fest definierten XML Format.

Über dieses System sind umsatzsteuerliche Angaben über Aus- und Eingangsrechnungen, bestimmte innergemeinschaftliche Transaktionen sowie Investitionsgüter quasi im Zeitpunkt der Buchung an das Finanzamt zu übermitteln.

Wer muss SII nutzen?

63.000 Steuerzahler in Spanien sind seit dem 1. Juli verpflichtet das neue System zu nutzen:

  • Große Unternehmen (Grandes Empresas) mit Jahresumsätzen über 6.000.000 Euro
  • Unternehmensgruppen (Grupos de IVA)
  • Unternehmen, die im Register für monatliche Umsatzsteuererstattung eingetragen sind (REDEME, Registro de Devolución Mensual del IVA)

Welche Vorteile bringt SII?

Die Vorteile der unverzüglichen elektronischen Umsatzsteuermeldungen sind für die Steuerzahler folgende

  • Bisher erforderliche Meldungen, wie die Abgabe der Formulare 347, 340 und 390 durch SII, entfallen
  • Qualitativ hochwertige Informationen aller steuerlichen Aufzeichnungen können online abgefragt werden
  • Informationspflichten, wie beispielsweise die Fristen für Rückerstattungen, werden reduziert.

Welche Fristen müssen bei SII eingehalten werden?

Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuerinformationen spätestens alle vier Tage an die spanische Finanzbehörde elektronisch übermitteln. Bis Ende 2017 gilt eine erweiterte Meldefrist von maximal acht Tagen, wobei sich die Fristen stets auf Arbeitstage beziehen, d.h. Samstage, Sonn- und Feiertage sind ausgenommen.

Die AEAT prüft die übermittelten Dateien und Inhalte auf Fehler und die Einhaltung anzuwendender Geschäftsregeln und meldet die Prüfergebnisse zurück. Abweichungen und Fehler wiederum sind unter Einhaltung der oben genannten Meldefristen zu korrigieren, was quasi eine sofortige Reaktion des Steuerpflichtigen bedingt.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Meldefristen?

Am 30.06.2017 wurde das Inkrafttreten der Strafen auf den 1. Januar 2018 verschoben, d.h. noch passiert nichts.

Doch künftig kann die AEAT Strafzahlungen für verspätet oder gar nicht übermittelte Informationen von den Steuerpflichtigen verlangen. Die Höhe der Strafen setzt die AEAT wie folgt fest:

  • Verzögerungen werden mit einer Strafe i.H.v. 0,5% des Rechnungsbetrages geahndet, wobei pro Quartal mindestens 500 EUR und maximal 6.000 EUR Strafe gezahlt werden muss.
  • Findet überhaupt keine elektronische Übermittlung statt, wird eine Strafe von i. H.v. 1% des Jahresumsatzes fällig.

Diese Strafen galten ursprünglich bereits für den Beginn der Nutzung des SII Systems ab dem 1. Juli 2017 und wurden um 6 Monate verschoben.

Details finden sich in dem Dokument “Real Decreto XX/2017, de XX, por el que se modifica el Reglamento General del Régimen Sancionador Tributario aprobado por el Real Decreto 2063/2004, de 15 de octubre.

Mit SEEBURGER den komplexen SII-Prozess schnell und einfach umsetzen, um Strafzahlungen ab dem 1.1.2018 zu vermeiden

Der SII Prozess ist komplex und zeitkritisch – insbesondere in Hinblick auf ggf. erforderliche Korrekturen der ursprünglich gemeldeten Daten. Um die Umsetzung einfach zu gestalten und die Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, hierfür mit einem Partner zu arbeiten, der die Anforderungen in Spanien und weiteren Ländern kennt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein erfahrenerer Partner kann Sie bei der Einführung kompetent begleiten, kann Ihre zunehmenden internationalen Melde- und E-Invoicing-Anforderungen bündeln und sorgt so für Vereinheitlichung und Standardisierung. Empfehlenswert ist auch ein Start durch Buchung eines Cloud Service. Denn Meldeanforderungen, wie die für Spanien, können technisch komplex sein und verursachen im Eigenbetrieb hohe initiale Kosten. Dem steht ein sofort nutzbarer, vorkonfigurierter Cloud Service gegenüber, an den die meldepflichtigen Rechnungsdaten lediglich in einem klar definierten Schnittstellenformat zu übergeben sind.

SEEBURGER bietet Ihnen mit den SEEBURGER Cloud Services fürs E-Invoicing in Spanien – und vielen anderen Ländern – einen sicheren, komfortablen, skalierbaren und hoch-performanten Einstieg bei voller Kostentransparenz. Dabei erstellen wir die von der AEAT vorgegebenen XML-Formate in der aktuellen Version, und übertragen diese Dateien über das SII an die AEAT. Diese Cloud Services sind ERP-systemunabhängig und können bei Bedarf um eine gesetzlich konforme Archivierung erweitert werden.

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.