Unsicherheit im E-Invoicing - welche Standards kommen auf Sie zu?
E-Invoicing

Turbulente Zeiten für E-Invoicing in Deutschland

| | Senior Consultant - Business Unit Utilities, econtea GmbH

SEEBURGER AG - E-InvoicingGroße Vielfalt und Dynamik im E-Invoicing Umfeld. Mit SEEBURGER E-Invoicing alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen abdecken.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung, dem Disput zwischen nationalen Normierungsorganisationen und der ZUGFeRD-Nutzergemeinschaft sowie Vorstößen einzelner Bundesländer zur Einschränkung der Anzahl der Formate für die elektronische Rechnungslegung an Bundesbehörden herrscht aktuell viel Unruhe am Markt.

Die Datenschutzgrundverordnung und ihre Umsetzung stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Jedoch handelt es sich bei den Regeln der DSGVO nicht um speziell das E-Invoicing betreffende Sachverhalte sondern um Regelungen die generell für den Betrieb von IT-Lösungen und den Umgang mit persönlichen Daten gelten. Daher lassen sich die Auswirkungen der DGVO-Verordnung auf die aktuellen Rechnungsformate als recht überschaubar einschätzen.

Baldige Lösung im Urheberrechtsstreit zu ZUGFeRD 2.0 in Sicht?

Weitaus mehr Relevanz für die aktuellen und kommenden E-Invoice Regelungen hat hier der Einigungsprozess mit den landespezifischen Normierungsorganisationen, z.B. der DIN in Deutschland, welche die CEN-Norm EN 16931 und die Fehlertexte mitentwickelt haben und so ein Urheberrecht bezüglich dieser Texte besitzen. Aktuell verhandelt die DIN nicht mehr rein national mit dem Bundesministerium des Innern, viel mehr wird stattdessen eine einheitliche europaweite Klärung mit der Europäischen Kommission angestrebt. Diese soll den Effekt mit sich bringen, dass die Norm und die hieraus abgeleiteten CIUS (Core Invoice User Specification, z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0 in Deutschland) und alle anderen CIUS in den EU-Mitgliedsstaaten frei verwendet werden können. Eine solche Regelung ist schließlich im Sinne des Gesetzgebers, faktisch wurde sie aber im Normungsprozess mit den beteiligten Parteien wohl schlicht vergessen.

PEPPOL als zukünftiger Webservice Standard festgelegt

Erfreulich ist, dass im letzten Monat seitens der Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT) festgelegt wurde, dass PEPPOL der für Deutschland geltende Webservice-Standard zur Übertragung von Rechnungen an die öffentliche Verwaltung werden soll. Damit ist zumindest ein Teil des Puzzles, nämlich der Übertragungsweg der elektronischen Rechnung an die Verwaltung definiert. Details zum Zeitplan und dem Umsetzungsplan werden nach aktuellen Angaben wohl im Oktober 2018 mitgeteilt, daher bleibt erst einmal abzuwarten, wie die Ausgestaltung letztendlich aussehen wird.

XRechnung: Formateinschränkung auf Landesebene rechtlich zulässig?

Neben dem Übertragungsweg gab es in der letzten Zeit Vorstöße zur Einschränkung der von der öffentlichen Verwaltung zu unterstützenden Formate. Insbesondere die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen haben in diesem Kontext Entwürfe vorgelegt, die nur die Nutzung von XRechnung anerkennen sollen. Bei all dem Aufsehen, das diese Entwürfe hervorgerufen haben, ist es allerdings höchst fraglich, ob diese Vorschläge es aus dem Entwurfsstadium schaffen werden. Schließlich handelt es sich bei der E-Rechnungs-Verordnung, die auf Grundlage §4a des E-Government-Gesetzes verordnet wurde, um Bundesrecht, welches in der Normenhierarchie des deutschen Rechts auf der Ebene über dem Landesrecht steht. Wenn in dieser Verordnung in §4 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung anderer Datenaustauschstandards unter der Bedingung ermöglicht wird, dass ebenjene der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen müssen, dürfte eine Einschränkung auf landesrechtlicher Ebene wohl nur bedingt tragfähig sein.

Unabhängig von dem Ausgang dieser rechtlichen Diskussion bietet die SEEBURGER E-Invoicing Lösung mit der bewährten Doppelkonvertierung einen großen Vorteil in Punkto Zukunftssicherheit. Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie alle rechnungsrelevanten Informationen aus Ihren IT-Systemen in einer Schnittstelle definiert haben, ist die Erstellung einer Rechnung nach einem beliebigen Standard, ob ZUGFERD, XRechnung oder ein in Zukunft geforderter Standard, auf Knopfdruck möglich. Der spätere Versand dieser e-Rechnungen lässt sich zudem vor dem Hintergrund der verschärften Regeln der DSGVO besonders sicher gestalten. Hierbei werden alle bereits definierten Übertragungswege (z.B. PEPPOL für die Übertragung zu Behörden) als auch alternative Methoden (Portal-Lösungen, Managed-File-Transfer) sowie kommende Standards unterstützt. Damit bleiben Sie sowohl mit den Formaten, wie auch mit den Übertragungswegen stets auf der sicheren Seite.

Überzeugen Sie sich selbst –in einem unserer Webcasts aus der E-Invoicing Reihe oder bei einem persönlichen Gespräch.

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Uwe Onnen

Ein Beitrag von:

Uwe Onnen, Senior Consultant, Business Unit Utilities ist fachlicher Ansprechpartner für das Thema E-Invoicing und begleitet auch die Arbeitsgruppe ZUGFeRD bei der EDNA zur Formatdefinition ZUGFeRD für die Energiewirtschaft. Herr Onnen ist seit über 10 Jahren in der fachlichen und technischen Beratung für die Energiewirtschaft tätig. Als Projektleiter vermittelt er dabei regelmäßig an der Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT zu verschiedenen Themenstellungen wie z.B. Marktkommunikation, Prozessoptimierung, Software-Einführungen und nicht zuletzt auch dem Thema E-Invoicing. Herr Onnen ist seit April 2016 bei der econtea GmbH.